Bleiweissprodukte

Die Gesetzgebung verpflichtet uns zur restriktiven Abgabe von Bleiweissprodukten.

Um Bleiweiss zu erhalten, müssen Sie in Zukunft nachweisen, dass Sie dieses Produkt für eine Restaurierung Erhaltung eines denkmalpflegerisch wertvollen Objektes benötigen.

Dieser Nachweis wird regelmässig durch das zuständige Denkmalamt erteilt.