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Cadmiumfarben

Cadmiumpigmente sind höchst lichtecht, deckend und ergiebig.
Alle Cadmiumpigmente enthalten Cadmium und sind giftig, dies gilt besonders beim Verbrennen.
Verwendungsverbot: Der deutsche Gesetzgeber und die Gesetzgeber der Europäischen Union verbieten die Verwendung von Cadmiumfarben für Serienprodukte für die Anwendung mit Maschinen und für die Anwendung von Gebrauchsgegenständen.

Bitte lesen Sie dazu die Sicherheitsratschläge und das Informationsblatt über Cadmiumverbindungen.

Für unsere Kunden aus der Schweiz:
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einfuhr von giftigen Pigmenten (Cadmium - usw.) einen Giftschein von der zuständigen Behörde benötigen!

Farbkarte "Cadmiumpigmente": 22 handgestrichene Aufstrichemuster     € 14.-/ Karte

     
21020 Cadmiumgelb Nr. 2 hellst
21030 Cadmiumgelb Nr. 4 hell
21040 Cadmiumgelb Nr. 6 mittel
21050 Cadmiumgelb Nr. 8 mittel-dunkel
21060 Cadmiumgelb Nr. 9 dunkel
21080 Cadmiumorange Nr. 0 hellst
21090 Cadmiumorange Nr. 0,5 hell
21100 Cadmiumorange Nr. 1 mittel
21110 Cadmiumorange Nr. 2 zinnoberrot
21120 Cadmiumrot Nr. 1 hell
21130 Cadmiumrot Nr. 2 mittel
21140 Cadmiumrot Nr. 3 dunkel
21150 Cadmiumrot Nr. 4 blaustichig purpur
    SORTIMENT:
  21200 alle Cadmiumfarben je 50 g im GROSSEN SORTIMENT
zusammen 650 g, verpackt in sechseckigen Schraubgläsern
 
Unsere Cadmiumpigmente sind rein und unverschnitten!

Hinweis:
Die Verwendung von Cadmiumfarben ist für Bauzwecke oder industrielle Anwendungen verboten (Gefahrstoffverordnung / Chemikalien-Verbotsverordnung, Anhang (zu § 1), Abschnitt 18: Cadmium)

 
 
Weitere Cadmiumfarbtöne unter Grüne Pigmente.

Bemerkungen zur Gefahrstoffverordnung und Kennzeichnungspflicht:


Die Fa. Degussa schreibt am 06.02.1992: "Degussa hat bereits damals die Meinung vertreten, dass Cadmiumpigmente auch weiterhin zur Einfärbung von Kunststoffen ohne Gefährdung des Verarbeiters und Verbrauchers eingesetzt werden können. Epidemiologische Untersuchungen dokumentieren, dass die Mitarbeiter bei der Produktion und Verarbeitung von Cadmiumpigmenten unter Einhaltung entsprechender Arbeitshygiene und Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz keinem besonderen produktspezifischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind".

Wir möchten Sie trotzdem weiterhin um folgende Verhaltensmassnahmen bitten:

  1. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken und rauchen.
  2. Arbeiten Sie so sauber wie möglich.
  3. Verhindern Sie, dass Cadmiumpigmente verbrennen.
    - Beim Verbrennen werden Cadmiumpigmente wasserlöslich und dadurch giftig.
    Im Brandfall: Entstehen von Cadmiumoxid Schwefeldioxid möglich. Gasfilter E/ST gelb oder B/ST grau.
    Brandrückstände und Löschwasser sachgemäss entsorgen.
  4. Angaben zur Toxikologie:
    Mensch
    - Leichte Schleimhautreizung durch mechanische Einwirkungen (Staub) unter extremen Bedingungen möglich
    Tier
    - Akute Toxizität, Ratte oral LD 50: µ 5.110 mg/kg
       Hautverträglichkeit: keine reizende Wirkung an der intakten Haut des Kaninchens,
       Schleimhautverträglichkeit: keine reizende Wirkung am Kaninchenauge.
Als Alternative zu Cadmiumfarben bieten wir verschiedene Pigmente an:

23670 Irgazingelb 2 RLT, PY 110   23180 Irgazin Rot DPP, PR 254
23340 Isoindolgelb, PY 109   23182 Irgazin Rubin DPP TR, PR 264
23178 Irgazin Orange DPP RA, PO 73   44100 Kobaltgrün, PG 19
        23179 Irgazin Scharlach DPP EK, PR 255

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