Pigmente mit besonderen Problemen

Das Sortiment Kremer - Pigmente umfasst eine grosse Anzahl von verschiedenen Pigmenten.
Der Grossteil der Pigmente ist für fast alle Anwendungen geeignet.

A.    Gesetzliche Einschränkungen
B.    Temperatur / Verbrennung
C.    Wasserbeständigkeit
D.    Chemikalienbeständigkeit


Diese Übersicht gibt Hinweise auf die Einschränkungen im Gebrauch verschiedener Pigmente für die verschiedenen Anwendungen.

A.    Gesetzliche Beschränkungen:
Die Europäische Union hat verschiedene Stoffe mit Einschränkungen und/oder mit Verboten belegt.
Die Ausführung der Vorschriften der einzelnen Mitgliedsstaaten ist zum Teil unterschiedlich:
Bleifarben dürfen nicht für Konsumartikel (z.B. Autos, Plastikwaren), oder im Baugewerbe eingesetzt werden, für Bleiweiss benötigt man eine besondere Erlaubnis. Cadmiumfarben dürfen nur dann für künstlerische Zwecke eingesetzt werden, wenn kein Brandriskio besteht.

B.    Einschränkungen wegen der Temperaturunbeständigkeit / Gefahr beim Verbrennen
Alle Pigmente mit folgenden Inhaltstoffen sollen nicht verbrannt werden:

Cadmium : 15222, 15321, 15241, 15251, 15252, 21010 - 2154, 44500, 44510
Blei : 10100, 10110, 10120, 10900, 42500, 42500öl, 42520, 43010, 43130, 46000, 46000öl, 46310
Quecksilber : 10620, 42000
Arsen : 10700, 10800, 10870

C.    Einschränkungen wegen der Wasserbeständigkeit:
Manche Stoffe bestehen aus quellfähigen Mineralien, Tone und Schiefer gehören dazu. Diese Stoffe können im Aussenbereich zu Volumenänderung im Anstrich führen (Abplatzungen könne die Folge sein).

Tone: 40500, 40520, 40960, 40970, 58200, 58250, 58900, 58935, 58940, 58941, 58942, 58945, 99940
Schiefer: 40900, 40910, 40911, 40920, 40930

D.    Einschränkungen wegen der Chemikalienbeständigkeit
Gegen konzentriertere Mineralsäuren und Alkalien sind die meisten Pigmente unbeständig, hier wird nur vermerkt, wenn eigentlich ziemlich beständige Pigmente gegen die in der Malerei üblichen Säuren und Laugen unbeständig ist.

 

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