Gebrauchsanweisung für Flaschen und Kanister

Allgemein

Diese Gebrauchsanweisung enthält wichtige Informationen im Sinne des Produktsicherheitsrechts, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Benutzer zu gewährleisten. Es ist sicherzustellen, dass die Verwender von diesen Informationen Kenntnis nehmen (Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit).

Bei UN Gefahrgutverpackungen sind alle Bestimmungen und Hinweise der jeweiligen UN-Zulassung über eine ordnungsgemäße Verwendung der Verpackung zu beachten und demjenigen, der diese Verpackungen für gefährliche Güter verwendet bzw. mit gefährlichen Gütern befüllt, zur Kenntnis zu bringen. Es dürfen nur die in der jeweiligen Zulassung genehmigten Verschlüsse verwendet werden. Die UN-Zulassungen sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung einsehbar (http://www.tes.bam.de/php/d-bam/index.php?id=zulassung).

Lagerung

Flaschen / Kanister mit Entlüftungssystem müssen unbedingt aufrecht gelagert werden. Die empfohlene Lagertemperatur der Flaschen / Kanister sollte zwischen +5°C und +40°C betragen. Höhere Temperaturen können zum Deformieren der Flaschen / Kanister führen. Die Flaschen / Kanister sollten nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden, damit die mechanischen Eigenschaften nicht herabgesetzt werden.

Verwendung/Abfüllung

Bitte verwenden Sie die Flaschen / Kanister nur bis 5 Jahre nach dem Produktionsdatum. Stellen Sie sicher, dass bei der Entleerung sowie beim Befüllen die Verpackung und besonders die Versiegelungszonen nicht beschädigt / beeinträchtigt werden. Vermeiden Sie jegliche mechanische und thermische Beschädigung an den Flaschen / Kanistern. Bitte verwenden Sie für gasende Füllgüter Entgasungsverschlüsse.

Heißabfüllung

Stapeln Sie die Flaschen / Kanister nicht, solange sie noch warm sind. Die Flaschen / Kanister dürfen erst nach Abkühlen verschlossen werden, bzw. nur mit Entgasungsverschluss, um einen Druckausgleich zu gewährleisten.
Die Flaschen / Kanister sollten zeitnah abkühlen können. Bei längerem Erhalt von erhöhten Temperaturen (60 – 80°C) kann eine bleibende Verformung der Kanister eintreten. Die Flaschen / Kanister müssen auf einer ebenen Oberfläche stehend abgefüllt werden. Böden und Flächen mit Öffnungen, oder ungeeignete Paletten (Leicht-Paletten) sind zu vermeiden.

Chemikalienbeständigkeit

Unsere Produkte ohne UN-Zulassung dürfen als Verpackungen für gefährliche Stoffe und Gemische gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nur verwendet werden, wenn der Verwender sicherstellt, dass die Anforderungen nach Artikel 35 dieser Verordnung eingehalten sind. Diese Prüfung ist vom Verwender in eigener Verantwortung vorzunehmen. Insbesondere ist zu prüfen, ob das jeweilige Füllgut die Materialien von Verpackung und Verschlüssen nicht beschädigen oder mit diesen zu gefährlichen Verbindungen reagieren kann. Informationen zur Chemikalienbeständigkeit der eingesetzten Rohstoffe entnehmen Sie bitte unserem Katalog oder fragen uns an.